Sie haben Fragen an uns?
Hier ist vielleicht die Antwort
Frage | Antwort |
Wer darf im Bürgerbus mitfahren? | Im Allgemeinen jeder, mit Ausnahme von Rollstuhlfahrern, weil der Bürgerbus für diese Fortbewegungsmittel nicht ausgerüstet ist. |
Darf ich mit einem gültigen Ticket des VRR im Bürgerbus kostenlos mitfahren? | Tickets des VRR sind im Bürgerbus nicht gültig. |
Muss ich mich im Bürgerbus anschnallen? | Jeder Fahrgast im Bürgerbus muss sich anschnallen. Nicht angeschnallte Personen müssen mit einem Bußgeld von 30 € rechnen. |
Darf ich im Bürgerbus stehend mitfahren, weil keine freien Sitzplätze mehr vorhanden sind? | Nein, das ist nicht gestattet. Es dürfen nur so viele Personen mitgenommen werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Sind alle Plätze besetzt, können weitere Personen an Haltestellen nicht mehr mitgenommen werden. |
Kann ich auf Wunsch Ein- und aussteigen? | Nein, das ist nicht gestattet. Der Bürgerbus darf nur an den gekennzeichneten Haltestellen anhalten und Fahrgäste ein- und aussteigen. |
Holt mich der Bürgerbus auf Anfrage von zuhause ab? | Nein, das ist für den Bürgerbus Tönisvorst nicht möglich. |
Können Fahrgäste mit Rollatoren oder Rollstuhlfahrer mitfahren? | Fahrgäste mit Rollator werden mitgenommen; allerdings ist die Anzahl an Rollatoren aufgrund des Platzangebotes begrenzt. Rollatoren sollten nach Einkäufen der Fahrgäste nicht überladen werden, da der Rollator durch den Bürgerbus Fahrer in den Bus gehoben werden muss. Rollstuhlfahrer können leider nicht mitgenommen werden, da unsere Bürgerbusse für deren Aufnahme nicht konzipiert sind. |
Können Kinderwagen mitgenommen werden? | Kinderwagen können mitgenommen werden, allerdings müssen die Vorgaben zum Transport von Kleinkinder und Kinder eingehalten werden. Weitere Informationen hierzu sind auf der Internetseite „Pro Bürgerbus NRW“ zu finden: www.pro-buergerbus-nrw.de/index.php?id=kinderbefoerderung |
Wenn Sie weitere Fragen haben, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf (siehe Kontakt)!